§ 24h SGB V - Haushaltshilfe


Wir sind für Sie da, um Ihnen in jeder Lebenslage zur Seite zu stehen. Wenn Sie während der Schwangerschaft oder nach der Geburt aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung benötigen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

Beispiele für Situationen, in denen Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben:

  • Ärztliche verordnete Bettruhe 

  • Krankenhausaufenthalte

  • Frühe Anzeichen, die auf eine Frühgeburt hindeuten


Die Dauer des Anspruchs auf Haushaltshilfe besteht so lange, wie ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt.


Bei uns erhalten Sie umfassende Beratung, die genau auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten, stellen Ihnen Ihre Haushaltshilfe und rechnen direkt mit den Kostenträgern ab. 


Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten im Rahmen einer Schwangerschaft oder Entbindung übernimmt Ihre Krankenkasse zu 100%. Es wird keine Zuzahlung fällig.

Wann wende ich mich am besten an Sie?

Sie können sich am besten sofort an uns wenden, sobald der Bedarf für Unterstützung erkennbar wird. Auf diese Weise haben wir ausreichend Zeit, um alles sorgfältig zu planen und sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse bestmöglich erfüllt werden. Auch bei kurzfristig auftretendem Bedarf sind wir für Sie da und bieten unsere Hilfe an. Wir setzen alles daran, Ihnen in jeder Situation beizustehen und das Mögliche für Sie zu erreichen. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen - wir sind auch in schwierigen Zeiten für Sie da.

Was benötige ich um den Anspruch auf eine Haushaltshilfe nachzuweisen?

Sie benötigen eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach §24h SGB V. Fragen Sie nach dieser bei Ihrem behandelnden Gynäkologen. Es ist wichtig, dass die durch die gesundheitlichen Einschränkungen resultierenden Beeinträchtigungen deutlich hervorgehoben werden. Ebenfalls wichtig ist, dass auch der Umfang und die Dauer aus der Bescheinigung hervorgehen.

Im nächsten Schritt muss die Krankenkasse informiert werden. Das können wir gerne gemeinsam übernehmen. Wenn diese zustimmt, können Sie unser maßgeschneidertes Hilfsangebot in Anspruch nehmen.  

Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen zu helfen und Sie zu entlasten, bis Sie es wieder selber dürfen.