
§ 24h SGB V - Haushaltshilfe
Wir sind für Sie da, um Ihnen in jeder Lebenslage zur Seite zu stehen. Wenn Sie während der Schwangerschaft oder nach der Geburt aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung benötigen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Beispiele für Situationen, in denen Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben:
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Ärztliche verordnete Bettruhe
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Krankenhausaufenthalte
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Frühe Anzeichen, die auf eine Frühgeburt hindeuten
Die Dauer des Anspruchs auf Haushaltshilfe besteht so lange, wie ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Bei uns erhalten Sie umfassende Beratung, die genau auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten, stellen Ihnen Ihre Haushaltshilfe und rechnen direkt mit den Kostenträgern ab.